Im Gegensatz zur WEG-Verwaltung, ist der Mietverwalter für sämtliche Belange des Eigentümers zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das BGB (§§ 535 ff.), das das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter regelt. Die konkreten Aufgaben des Miet- bzw. Sondereigentumsverwalters werden im Verwaltervertrag festgelegt.

 

Aufgaben des Miet-Verwalters:

Technische Aufgaben

  • Überwachung der Objekte durch regelmäßige Begehungen
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Strom, Wasser, Heizung)
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten (TÜV-Kontrollen, Brandschutz, technische Verordnungen, etc. an z.B. Heizungsanlage, Aufzügen, Doppelparkern, Rolltoren, usw.)
  • Vergabe von Schadenbeseitigungsarbeiten an Handwerker
  • Meldung von Schäden gegenüber Versicherungen
  • Schlüsselbestellung
  • Bestellung von Sachverständigen
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Mängelrügen, Rechnungskontrollen und Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen

Rechtliche Aufgaben

  • Umsetzung mietrechtlicher Vorschriften sowie Vorschriften aus BGB, StVzO, usw.
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache
  • Durchführung von Mieterhöhungen
  • Bearbeiten und Prüfen von Mietminderungen

Organisatorische Aufgaben

  • Auswahl von Mietern
  • Korrespondenz mit Mietern
  • Verhandlung mit Behörden
  • Erstellung von Rundschreiben und Aushängen
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen

Kaufmännische Aufgaben

  • Verwaltung, Verbuchung und Überwachung des Geldverkehrs
  • Monatliche Sollstellung der Miete
  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchen und Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle
  • Erstellung von Mieterabrechnungen

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