Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnanlage ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den entsprechenden Vermittler – den Haus- oder Immobilienverwalter – im Regelfall nur schwer möglich. Das Gesetz schreibt die Bestellung eines Verwalters in § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vor.

 

Die Verwaltung nach WEG bezieht sich auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sondereigentums, also alles was innerhalb der einzelnen Wohnungen liegt, ist Sache des jeweiligen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer kann sein Sondereigentum ebenfalls vom WEG-Verwalter betreuen lassen, dies erfordert jedoch einen gesonderten Verwaltervertrag mit entsprechender Vergütung.

Aufgaben des WEG-Verwalters:

Technische Aufgaben

  • Überwachung der Objekte durch regelmäßige Begehungen
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Strom, Wasser, Heizung)
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten (TÜV-Kontrollen, Brandschutz, technische Verordnungen, etc. an z.B. Heizungsanlage, Aufzügen, Doppelparkern, Rolltoren, usw.)
  • Vergabe von Schadenbeseitigungsarbeiten an Handwerker
  • Meldung von Schäden gegenüber Versicherungen
  • Schlüsselbestellung
  • Bestellung von Sachverständigen
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Mängelrügen, Rechnungskontrollen und Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen

Rechtliche Aufgaben

  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft in rechtlichen Fragen
  • Mitwirken bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, etc.
  • Umsetzung sämtlicher rechtlicher Rahmenbedingungen und Verordnungen (WEG, BGB, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, usw.)
  • Vertretung der WEG gegenüber Ämtern
  • Klageerhebung bei Zahlungsverzügen einzelner Eigentümer
  • Abschluss und Prüfung von Wartungs- und Versicherungsverträgen
  • Beachtung und in Kenntnissetzung der Eigentümer bei Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen

Organisatorische Aufgaben

  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Erstellung von Protokollen inkl. Versand an die Eigentümer
  • Führung der Beschlusssammlung
  • Aufstellung und Überwachung der Hausordnung
  • Erstellen von Rundschreiben und Aushängen

Kaufmännische Aufgaben

  • Erstellung und Prüfung von Abrechnung und Wirtschaftsplan
  • Rechnungskontrolle und Belegprüfung
  • Buchführung, Prüfung von Geldein- und Ausgängen
  • Verwaltung des Geldverkehrs, Durchführung von Lastschrifteinzügen
  • Hausgeldabrechnung mit monatlicher Sollstellung und Mahnwesen
  • Verwaltung sämtlicher Konten der WEG
  • Erstellung bzw. Bestellung von Heizkostenabrechnungen
  • Berechnung und Anforderung von Sonderumlagen
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

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